Schutzwasserbauten
Errichtung von Rückhalteanlagen
Überall dort, wo anfallende Niederschlagswässer abfließen und sich in Gerinnen konzentrieren, spricht man von Bächen, Flüssen und Gewässern. Bei extremen Niederschlägen kann ein Großteil dieser Gewässer den Abfluss nicht ohne Ausuferungen abführen, so dass diese Wässer in die zumeist verbauten Vorländer vordringen und dort Überflutungen und Schäden hervorrufen. Laut aktueller Rechtslage sind die HQ 30 und HQ 100 - Anschlaglinien in den Flächenwidmungsplänen auszuwiesen und gilt Bauverbot im HQ 30 Abflussbereich. Da unsere Talböden weitgehend verbaut und lineare Hochwasserschutzmaßnahmen kaum mehr möglich sind, verbleibt nur die Errichtung von Rückhalteanlagen.
Die Ausgewogenheit zwischen aktivem Hochwasserschutz und natürlicher Hochwasserretention in den Einzugsgebieten ist herzustellen. Bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist den Anforderungen an ihre ökonomische und ökologische Verträglichkeit Rechnung zu tragen. So kann bei kleinen Einzugsgebieten auch ein künstlicher Hochwasserrückhalt sinnvoller sein als eine lineare Verbauung. Die ganzheitliche Auseinandersetzung um Gewässer und Landschaft erfordert neue Formen der Gewässerentwicklung und ihrer Betreuung. Die heute vielfach fehlende Vernetzung der Gewässer, der gestörte Geschiebehaushalt sowie die intensive Nutzung der Talniederungen haben zu Flusseintiefungen, Hochwassergefährdungen und Absenkungen des Grundwasserspiegels geführt. Der notwendige Raum für das Hochwassermanagement ist abzusichern. Eine gemeinsame Durchsetzung der hierfür notwendigen Maßnahmen und eine gesicherte Finanzierung, z.B. über den Katastrophenfonds, sind unabdingbar.
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